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Dispensationsmöglichkeit:
Kompensation des obligatorischen Unterrichts an der Schule zugunsten des Unterrichts an der Musikschule
Wie Sie bereits von unserer Seite her und/oder aus der Presse erfahren haben, sehen seit diesem Schuljahr die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21 vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen obligatorischer Unterricht an der Schule zugunsten des Musikschulunterrichts kompensiert werden kann. ‘Eine Kompensation bietet neben der zeitlichen Entlastung Chancen, die musikalische Ausbildung besser in den Alltag einzubinden: vielleicht können die SchülerInnen den Musikschulunterricht gerade während des kompensierten Unterrichts besuchen oder in dieser Zeit üben.’ schreibt Erwin Sommer, Vorsteher des zuständigen Amtes der Erziehungsdirektion in einer Stellungnahme zum Thema.
Die meisten Schulleitungen im Einzugsgebiet unserer Musikschule stehen der Dispensationsmöglichkeit im Sinne der ressourcenorientieren Unterstützung der SchülerInnen grundsätzlich positiv gegenüber.
Wenn Sie und ihr Kind erwägen, für das kommende Schuljahr von der neuen Regelung Gebrauch zu machen, ist Folgendes zu beachten:
- Nach Erhalt des Schulstundenplans ist umgehend mit der Musikschullehrperson zur gegenseitigen terminlichen Absprache Kontakt aufzunehmen.
- Der Musikunterricht muss nicht zwingend genau während der an der Volksschule kompensierten Lektion stattfinden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Das Kind kompensiert eine Randlektion (Mittag oder Nachmittag) und kann somit früher in der Musikschule sein.
- Das Kind kompensiert eine Frühlektion (Vormittag) und ist somit fitter für den Unterricht im Anschluss an den Nachmittagsunterricht
- Ein allfälliges Gesuch richten Sie bis am 10. Juni an die Schulleitung der Volksschule, die Ihr Kind besucht.
Vollständiger Artikel aus dem “Intermezzo” zum Thema Dispensationen (pdf)
Dispensationsgesuch Gemeinde Belp (pdf)